Neben der Kanzel II
19. Juni 2024
Im Folgenden das zweite Video aus unserer Reihe »Neben der Kanzel«. In Vorbereitung auf den Studientag "Gerne Pfarrer*in sein" am 12. und 13. 8. 2024 haben wir mit unserem Redaktionsteam einige Bilder quer durch den Pfarrberuf entworfen.-------------------------------------
Neben der Kanzel I
Hier das erste Video aus der Reihe »Neben der Kanzel« (nebst Stellungnahmen).
Schimmel im Pfarrhaus, Laien als Verwalter
und die Miete längst im Landeskirchenamt ...
Stellungnahme von Ellen Kasper,
Vorsitzende der Pfarrvertretung
Stellungnahme des LKA
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe PA-Mitglieder,
das Video, das im Auftrag des Pastorenausschusses zur Pfarrhausfrage produziert wurde, haben wir zur Kenntnis genommen. Wir stellen dazu folgendes fest:
Die Behauptung der Vorsitzenden des Pastorenausschusses, von der Dienstwohnungsvergütung der Pastor*innen kämen nur 10% in der Kirchengemeinde an, suggeriert in unzutreffender Weise, dass sich hierin die Zuweisung landeskirchlicher Mittel an die Kirchenkreise und Kirchengemeinden für die Unterhaltung und Instandsetzung von Pfarrhäusern erschöpft. Eine solche Behauptung kann angesichts der allgemein bekannten Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes und der Verteilungssysteme in den Kirchenkreisen sowie der Sonderzuweisungen durch die Landeskirche nur als bewusste Falschdarstellung bezeichnet werden.
Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Dienstwohnungsvergütung nicht allein nach dem ortsüblichen Mietwert oder dem Unterhaltungsaufwand einer Dienstwohnung bemisst, sondern u.a. von der familiären Lebenssituation von Pastor*innen abhängt. Schon deshalb taugt sie nicht als Bemessungsgrundlage.
Vor allem aber ist nicht die Landeskirche, sondern sind die Kirchengemeinden und Kirchenkreise für die Pfarrhäuser verantwortlich. Für die Wahrnehmung dieser Verantwortung erhalten die Kirchenkreise im Rahmen der Gesamtzuweisung landeskirchliche Mittel. Hieraus finanzieren sie die Unterhaltung und Instandsetzung von Pfarrhäusern nach den Regelungen ihrer jeweiligen Finanzsatzung. Um die Wohnqualität in den Pfarrhäusern weiter zu verbessern und deren Energieverbrauch zu senken, hat die Landeskirche in den Jahren 2015 bis 2018 im Rahmen des Förderprogramms „Attraktives Pfarrhaus“ darüber hinaus zusätzliche Mittel für die Instandsetzung von Pfarrhäusern in Höhe von 16 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Video wird ein Fall geschildert, der sechs Jahre zurückliegen soll. Schon allein deshalb berücksichtigt der Film nicht, dass sich das Verfahren zur Vergabe der Probedienststellen zwischenzeitlich verändert hat. Über die seit zwei Jahren geübte neue Praxis werden Sie im Bilde sein. Ob sich die Situation seinerzeit tatsächlich so zugetragen hat, ist durch die Form der Darstellung für das Landeskirchenamt nicht überprüfbar. Überdies kann ein einzelner, derart verfremdeter und noch dazu angeblich sechs Jahre zurückliegender Fall nicht verallgemeinert werden oder als Grundlage einer Diskussion über Pfarrhausfragen dienen. Das Landeskirchenamt fragt regelmäßig nach den Erfahrungen und Wirkungen der Vergabe der Probedienststellen und erhält dabei ein gutes Feedback.
Die Inszenierung der Pfarrhausfrage in dem produzierten Video ist inhaltlich falsch und im Stil unseriös. Der Pastorenausschuss unterstellt damit, dass die damals zuständige Person eine Gesundheitsgefährdung der jungen Pfarrerin und ihrer Familie bewusst in Kauf genommen hat. Darin liegt eine massive persönliche Herabsetzung des betroffenen Kollegen, die wir auf das Schärfste zurückweisen. Die landeskirchliche Arbeit und das Interesse des Landeskirchenamtes, insbesondere der für Dienstwohnungen zuständigen Referate, werden hier in völlig unangemessener und nicht den Tatsachen entsprechender Weise verzerrt dargestellt.
Abschließend sei die persönliche Bemerkung erlaubt, dass uns Ihre Absicht zutiefst befremdet, mit einem solchen für einen großen Verteiler konzipierten Machwerk unserer Arbeit bewusst zu schaden, ohne dass dabei erkennbar wäre, welchen Gewinn Sie sich für die Berufsgruppe versprechen, für die Sie und wir von der Personalabteilung gleichermaßen Verantwortung tragen. Sollten Sie an dem Plan der Verbreitung festhalten, werden wir unsere Kooperation mit Ihnen auf das rechtlich erforderliche Mindestmaß reduzieren, da wir die Voraussetzungen für ein vertrauensvolles Miteinander dann nicht mehr gegeben sehen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Nicola Wendebourg
Nach Redaktionsschluss gab es weitere klärende Gespräche zwischen den Beteiligten, in denen dargelegt wurde, dass die Landeskirche gegen das Pfarrhaus-Problem durchaus zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat.
Dennoch kann die Problematik insgesamt noch nicht als gelöst angesehen werden. Deshalb haben wir entschieden, das Video zu veröffentlichen mit dem Ziel, die teilweise hochproblematische Situation der Dienstwohnungen/Pfarrhäuser weiter zu verbessern und zusammen mit dem LKA daran zu arbeiten, dass die zur Renovierung und Instandhaltung der Dienstwohnungen/Pfarrhäuser bestimmten Mittel auch in allen Kirchenkreisen zielgenau eingesetzt werden.
Wir danken dem LKA für die in der Sache geführten Gespräche.
2. Februar 2023
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